Foto und Film

Foto- und Filmaufnahmen

Aufgabe der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ist es, die anvertrauten Denkmale zu pflegen, wiederherzustellen und Besuchern zugänglich zu machen. Das bestehende Fotoarchiv mit rund 10.000 Aufnahmen steht der Allgemeinheit gemäß Preisliste zur Verfügung.

Bei selbst erstellten Foto- und Filmaufnahmen ist ein pfleglicher und respektvoller Umgang mit den stiftungseigenen historischen Gebäuden, Gartenanlagen und Kunstschätzen vorausgesetzt. Die hier veröffentlichte Bildrichtlinie regelt das Verfahren im Einzelnen; zudem sind die vor Ort gültigen Hausordnungen zu beachten.

Film- und Fotoaufnahmen müssen vorher schriftlich beantragt werden. Bitte verwenden Sie dafür das downloadbare Formular. Wir werden Ihnen schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, behalten uns aber eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen vor.

Für die Genehmigung von Foto- und Filmaufnahmen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schlossverwaltung.

Bitte beachten Sie:

  • In den Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten besteht grundsätzlich Drohnenflugverbot.
  • Reproduktionsgenehmigungen sind an die Fotothek zu richten.

Dokumente zum Download

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bildnutzungs- und Bildaufnahmerichtlinien sowie den Antrag für eine Dreh- und Filmgenehmigung können Sie hier als pdf-Dateien herunterladen.

Bildbestellung

Ihre Bilderanfragen richten Sie bitte schriftlich (per Fax oder E-Mail) an die Fotothek.

Fotothek

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Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 21
F: 0 36 72 – 44 71 29
fotothek@thueringerschloesser.de

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