Böllerverbot in Kulturdenkmalen

Erstellt am 19. Dezember 2025 

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten macht auf Gefahren aufmerksam

Burgen und Schlösser sind beliebte Aufenthaltsorte in der Silvesternacht. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) weist darauf hin, dass in allen ihren 31 Kulturdenkmalen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern verboten ist. Oft sind die Schlösser zudem Teil kommunaler Verbotszonen in Altstadtgebieten.

Selbst bei umsichtigem Gebrauch von Böllern und Raketen ist in Denkmalensembles die Gefahr von Bränden mit verheerender Wirkung groß. In den vergangenen Jahren konnte an mehreren historischen Gebäuden nur durch das zügige Eingreifen der Feuerwehr Schlimmeres verhindert werden. Die STSG appelliert deshalb eindringlich, das Verbot zu achten und mit Feuerwerkskörpern großen Abstand zu den Kulturschätzen zu wahren. An einigen Orten wird es eine Bestreifung geben.

www.thueringerschloesser.de

Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten

Dr. Franz Nagel
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 26
F: 0 36 72 – 44 71 29

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