Sommerbepflanzung am Teppichbeet im Schlosspark Altenstein

Erstellt am 9. Juni 2022 

Am Teppichbeet im Schlosspark Altenstein ist die Sommerbepflanzung in vollem Gang. Rund 8.200 Pflanzen platziert das Team der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten um Parkverwalter Toni Kepper und Zierpflanzengärtnerin Margret Most nach vorbereitetem Muster in dem berühmten Schmuckbeet. Bis zum 14. Juni soll alles fertig sein.

Die Bepflanzung des Beets folgt historischen Vorbildern, die durch Fotos und Postkarten überliefert sind. Das Teppichbeet entstand um 1890 und erfreute sich schnell großer Bekanntheit, Garten- und Reisezeitschriften sorgten für überregionale Aufmerksamkeit. Von Jahr zu Jahr wechselten die Muster und Motive, auf die heute wieder zurückgegriffen wird. Charakteristisch sind die Farbkontraste, die nicht durch Blüten, sondern durch die unterschiedliche Färbung der Blätter erzeugt werden. Zum Einsatz kommen in großem Umfang Sukkulenten, besondere Akzente setzen in den Boden eingelassene Palmen.

Das Teppichbeet ist eine Aufgabe für das ganze Jahr. Die Vorbereitungen beginnen bereits im November des Vorjahres. Ein Motiv wird ausgewählt und in Pflanzschablonen umgesetzt. Parallel müssen je nach Motiv die passenden Pflanzen kultiviert werden. Die Pflanzung selbst beginnt dann mit dem Markieren der Flächenstrukturen und dem Einsetzen der markanten Solitäre, anschließend werden die Flächen gefüllt. Wenn die Pflanzung abgeschlossen ist, macht das Beet weiterhin weil Arbeit. Vom Pflanzgerüst aus müssen die Pflanzen gestutzt und die Konturen regelmäßig nachgeschnitten werden. Wie bei jedem Beet sind das Unkrautjäten und das Gießen unerlässlich.

Foto: Zierpflanzengärtnerin Margret Most und ihre Kollegen beim Bepflanzen des Teppichbeets, Foto: Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, Toni Kepper

Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten

Dr. Franz Nagel
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 26
F: 0 36 72 – 44 71 29

Pressefotos dürfen nur in Zusammenhang mit der Berichterstattung verwendet werden. Jede weitere Verwendung bedarf einer gesonderten Genehmigung.