Erste Schritte auf dem Weg zum Welterbe-Antrag für die Kulturlandschaft der Thüringer Residenzen

Erstellt am 10. März 2021 

In Sachen Welterbestatus für die Kulturlandschaft der Thüringer Residenzen wird es nun konkreter. Im Auftrag der Thüringer Staatskanzlei und in enger Abstimmung mit dem Landeskonservator bereitet die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten den Antrag zur Aufnahme in die Welterbe-Tentativliste des Bundes vor. Er soll bereits im Oktober 2021 eingereicht werden – die erste Hürde auf dem Weg zur erhofften Einschreibung in die UNESCO-Weltkulturerbe-Liste.

Mit der Erarbeitung des Antrags sind bei der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zwei eigens eingestellte Mitarbeiterinnen beschäftigt. Die Historikerin PD Dr. Astrid Ackermann von der Friedrich-Schiller-Universität Jena bringt ihre landesgeschichtliche Expertise in das Projekt ein, die Kunsthistorikerin Claudia Schönfeld hat in den letzten Jahren maßgeblich den Welterbe-Antrag für das Residenzensemble Schwerin erarbeitet und verfügt über umfassende Kenntnisse rund um das UNESCO-Welterbe. Gemeinsam arbeiten sie nun an dem komplexen Vorhaben.

Denn soll der Antrag Erfolg haben, muss er Gremien überzeugen, die das ganze UNESCO-Welterbe überschauen und in dem vorgeschlagenen Kulturgut einen Lückenschluss in der bisherigen Liste erkennen. „Im ersten Schritt müssen wir den Welterbe-Experten auf Bundesebene zeigen, dass wir mit den Thüringer Residenzen weltweit punkten können“, sagt Dr. Doris Fischer, Direktorin der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. „Das bedeutet zunächst einmal einen Perspektivwechsel: Es geht weniger darum, was wir in Thüringen wertschätzen und mit der Welt teilen möchten, sondern was den strengen UNESCO-Kriterien standhält.“

Zu den Aufgaben gehört deshalb die Auswahl der passenden Kriterien aus dem UNESCO-Kriterienkatalog und deren Begründung mit weltweit einmaligen Eigenschaften. Daran wird derzeit gearbeitet. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt dann die Auswahl von baulichen Denkmalen, die diese Eigenschaften beispielhaft auf herausragende Weise abbilden und weitere für die UNESCO entscheidende Voraussetzungen wie Integrität und Authentizität erfüllen. Allem voran müssen die Denkmale in einer umfassenden und anspruchsvollen Vergleichsstudie ähnlichen Kulturgütern weltweit standhalten. Dabei werden die Thüringer Staatskanzlei und die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten von einer Expertenrunde beraten, die aus nationaler und internationaler Perspektive auf das thüringische Kulturerbe blickt.

„Zurzeit diskutieren wir intensiv die Kriterien und Eigenschaften und loten die Chancen aus“, so Fischer. „In einigen Wochen werden wir konkret an die Auswahl von Denkmalen gehen und sie einer Vergleichsstudie unterziehen. Das Ergebnis dieser mehrstufigen Prüfung wird den Kern des Antrags bilden. Klar ist aber schon jetzt, dass in der öffentlichen Vermittlung und Wahrnehmung der ganze Reichtum der Thüringer Residenzen und Nebenresidenzen gemeint ist und von der Aufmerksamkeit profitieren wird.“

Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten

Dr. Franz Nagel
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F: 0 36 72 – 44 71 29

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