UNESCO-Welterbe

Die Welterbekonvention der UNESCO

Um Kultur- und Naturgüter von »außergewöhnlichem universellen Wert« für die gesamte Menschheit zu schützen und zu erhalten, hat die UNESCO (United Nations Educational Scientific and Cultural Organization)  1972 die Welterbekonvention verabschiedet. Mittlerweile sind 193 Staaten weltweit diesem internationalen »Übereinkommen zum Schutz des Kultur– und Naturerbes der Welt« beigetreten. Es ist damit das erfolgreichste Programm der UNESCO und bietet ein globales Netzwerk. Mit dem Status des Weltkulturerbes obliegt die Verantwortung für das in die Welterbeliste aufgenommene Kulturgut nicht mehr nur dem einzelnen Staat, sondern der gesamten Menschheit.

Kriterien für die Eintragung auf die Welterbeliste

Grundlage für die Aufnahme von Stätten auf die Welterbeliste ist es, dass sie die Bedingungen für Authentizität (Echtheit von Kulturgütern) und Integrität (Unversehrtheit von Kultur- und Naturgüter) erfüllen. Darüber hinaus wurden zehn Kriterien entwickelt, die den außergewöhnlichen universellen Wert (outstanding universal value = ouv) einer Stätte definieren. Die Kriterien (i) bis (vi) beziehen sich auf Kulturerbestätten, (vii) bis (X) auf Naturerbestätten.

Die Thüringische Residenzenlandschaft zeichnet sich durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Authentizität und Integrität aus. Sie hat darüber hinaus das Potential, drei der Aufnahmekriterien zu erfüllen:

Kriterium II – bedeutender Schnittpunkt menschlicher Werte

Aus der Notwendigkeit zur Kooperation sind in der Thüringischen Residenzenlandschaft Meisterwerke der Musik, Kunst, Natur- und Geisteswissenschaf­ten entstanden, die sich in Architektur und Gartengestaltung niedergeschlagen haben. Durch dynastische Allianzen fanden diese in Europa Verbreitung. Ein enger Austausch herrschte vor allem mit Großbritannien. Ihre regional vielschichtigen politischen und administrativen Strukturen machen die Thüringische Residenzenlandschaft zum Vorläufer föderaler Systeme.

Kriterium III – Zeugnis einer Kultur

Die Thüringische Residenzenlandschaft ist ein Abbild der territorial klein­teiligen und polyzentrischen Struktur des Heiligen Römischen Reichs, wie es von der Frühen Neuzeit bis zu seinem Ende 1806 als politisches System der Rechtssicherheit und Friedenswahrung im Zentrum euro­päischer Mächte fungierte. Die Haupt­residenzen der thüringischen Kleinstaaten sind mit ihren Verwaltungsstrukturen bis heute erhalten, nachvoll­ziehbar und erlebbar.

Kriterium IV– Erbe von besonderer menschheitsgeschichtlicher Bedeutung

Die Thüringische Residenzenlandschaft repräsentiert ein heraus­ragendes Bei­spiel eines polyzentrischen Herrschaftsgebiets unter dem Schutz des Heiligen Römischen Reichs. Ihre chronologisch und stilistisch vielschichtigen Residenzen sind von der Notwendigkeit geprägt, Anciennität und Status ihrer Besitzer zum Ausdruck zu bringen. Sie haben die Kulturlandschaft in Thüringen auf einzigartige Weise nachhaltig ge­formt. In der außergewöhnlich hohen Dichte der Thüringischen Residenzenlandschaft sind Meilensteine europäischer Schlossbaukunst des 17., 18. und 19. Jh. entstanden, wie Schloss Frieden­stein in Gotha, das Stadtschloss Weimar oder Schloss Ehrenburg in Coburg.