Um Kultur- und Naturgüter von »außergewöhnlichem universellen Wert« für die gesamte Menschheit zu schützen und zu erhalten, hat die UNESCO (United Nations Educational Scientific and Cultural Organization) 1972 die Welterbekonvention verabschiedet. Mittlerweile sind 193 Staaten weltweit diesem internationalen »Übereinkommen zum Schutz des Kultur– und Naturerbes der Welt« beigetreten. Es ist damit das erfolgreichste Programm der UNESCO und bietet ein globales Netzwerk. Mit dem Status des Weltkulturerbes obliegt die Verantwortung für das in die Welterbeliste aufgenommene Kulturgut nicht mehr nur dem einzelnen Staat, sondern der gesamten Menschheit.
Kriterien für die Eintragung auf die Welterbeliste
Grundlage für die Aufnahme von Stätten auf die Welterbeliste ist es, dass sie die Bedingungen für Authentizität (Echtheit von Kulturgütern) und Integrität (Unversehrtheit von Kultur- und Naturgüter) erfüllen. Darüber hinaus wurden zehn Kriterien entwickelt, die den außergewöhnlichen universellen Wert (outstanding universal value = ouv) einer Stätte definieren. Die Kriterien (I) bis (VI) beziehen sich auf Kulturerbestätten, (VII) bis (X) auf Naturerbestätten.
Die Thüringische Residenzenlandschaft zeichnet sich durch ein außergewöhnlich hohes Maß an Authentizität und Integrität aus. Sie hat darüber hinaus das Potential, drei der Aufnahmekriterien zu erfüllen:
Kriterium II – bedeutender Schnittpunkt menschlicher Werte
Aus der Notwendigkeit zur Kooperation sind in der Thüringischen Residenzenlandschaft Meisterwerke der Musik, Kunst, Natur- und Geisteswissenschaften entstanden, die sich in Architektur und Gartengestaltung niedergeschlagen haben. Durch dynastische Allianzen fanden diese in Europa Verbreitung. Ein enger Austausch herrschte vor allem mit Großbritannien. Ihre regional vielschichtigen politischen und administrativen Strukturen machen die Thüringische Residenzenlandschaft zum Vorläufer föderaler Systeme.
Kriterium III – Zeugnis einer Kultur
Die Thüringische Residenzenlandschaft ist ein Abbild der territorial kleinteiligen und polyzentrischen Struktur des Heiligen Römischen Reichs, wie es von der Frühen Neuzeit bis zu seinem Ende 1806 als politisches System der Rechtssicherheit und Friedenswahrung im Zentrum europäischer Mächte fungierte. Die Hauptresidenzen der thüringischen Kleinstaaten sind mit ihren Verwaltungsstrukturen bis heute erhalten, nachvollziehbar und erlebbar.
Kriterium IV– Erbe von besonderer menschheitsgeschichtlicher Bedeutung
Die Thüringische Residenzenlandschaft repräsentiert ein herausragendes Beispiel eines polyzentrischen Herrschaftsgebiets unter dem Schutz des Heiligen Römischen Reichs. Ihre chronologisch und stilistisch vielschichtigen Residenzen sind von der Notwendigkeit geprägt, Anciennität und Status ihrer Besitzer zum Ausdruck zu bringen. Sie haben die Kulturlandschaft in Thüringen auf einzigartige Weise nachhaltig geformt. In der außergewöhnlich hohen Dichte der Thüringischen Residenzenlandschaft sind Meilensteine europäischer Schlossbaukunst des 17., 18. und 19. Jh. entstanden, wie Schloss Friedenstein in Gotha, das Stadtschloss Weimar oder Schloss Ehrenburg in Coburg.
Die Thüringische Residenzenlandschaft gründet im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Das Reich, das eine politische Kultur des Ausgleichs und der Friedenswahrung prägte, war ein politisches Mehrebenensystem und föderal aufgebaut. Dieser Föderalismus hat bis heute überdauert. Zugleich kann dieses Reich als Vorläufer anderer föderaler Systeme verstanden werden.
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation, dessen Gründung in das frühe Mittelalter zurückreicht, bildete von der Frühen Neuzeit bis zu seiner Auflösung 1806 den staatlichen Rahmen Deutschlands. Um 1500 entwickelte das Reich eine neue, modernere Struktur als politischer Handlungsverband. In der sog. Reichsreform formten sich seine zentralen Institutionen und politischen Mechanismen. Dieses deutsche Reich der Frühen Neuzeit war weder expansiv noch eine imperiale Macht, es war strukturell nicht angriffsfähig. Voltaire scherzte, es sei „weder heilig noch römisch noch ein Reich“. Es bildete eine politische Einheit und war zugleich mit seiner Vielzahl von nicht-souveränen, heterogenen Territorien polyzentral verfasst. Deshalb sprach Montesquieu von einem Bundesstaat, einer „république fédérative d‘Allemagne“. Über ihn gelangte die Idee der vertikalen Gewaltenteilung nach dem Vorbild des Reichs in die amerikanische Verfassungsdiskussion und in die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika.
In der Regierung des Reichs wirkten der Kaiser und die Reichsstände zusammen – die Formel „Kaiser und Reich“ bringt dies zum Ausdruck. Politische Entscheidungen mussten ausgehandelt werden. Der Kaiser hatte in dieser Wahlmonarchie nur eingeschränkte Rechte, er wurde von den Reichsständen, den Kurfürsten (den vornehmsten Fürsten des Reichs), den Fürsten und Reichsstädten kontrolliert. Sie entschieden über das Ganze mit. Verschiedene Institutionen verbanden daneben das Reich: der Reichstag, die zwei gleichberechtigten obersten Reichsgerichte und die Reichskreise, eine Exekutivorganisation. Das Reich schützte die Existenz und die Regierung der Reichsstände, zugleich wies es sie in den Rahmen des Reichsrechts; Landesherrschaft und Reichsgewalt griffen ineinander. Die Territorien versuchten zwar zunehmend unabhängiger zu werden, dies gelang jedoch nur im Laufe der Zeit den größeren wie Österreich und Brandenburg-Preußen.
Das Reich leistete so einen entscheidenden Beitrag zur Friedenswahrung – nach innen wie nach außen. Der Landfriede galt als zentrale gemeinsame Aufgabe. Die rechtliche Basis legten die Reichsgrundgesetze, die bereits mit der Goldenen Bulle von 1356 angelegt waren. Das Gerichtswesen des Reichs wurde neben dem Frankreichs zu einem europäischen Vorbild. Nach zeitgenössischen Vorstellungen waren damit umfassende Freiheiten gesichert. Der Aufklärer und Weimarer Prinzenerzieher Christoph Martin Wieland lobte die Reichsverfassung, weil die Einwohner des Reichs durch den Ausgleich der Kräfte einen besonders hohen „Grad menschlicher und bürgerlicher Freiheit genießen“ und mehr als andernorts „vor allgemeiner auswärtiger und einheimischer, politischer und kirchlicher Unterjochung und Sklaverei sicherer seyn“.
Die Einwohner des Reichs konnten dieses auf unterschiedliche Weise erfahren, durch Symbole wie den doppelköpfigen Reichsadler, die Reichspost, Medienberichte oder auch die Nutzung der Reichsgerichte. Johann Wolfgang von Goethe betonte in der Rückschau, wie bei der Kaiserkrönung Josephs II. 1763 in Frankfurt am Main die Teilhabe am Reich erlebbar wurde: „Bei der Gegenwart so vieler Souveräne und ihrer Repräsentanten [erschien] die Reichsstadt Frankfurt auch als ein kleiner Souverän … Wir erfreuten uns an dem Mitgefühl dieser Ehre und an dem Hunderttausendteilchen einer Souveränität, welche gegenwärtig in ihrem vollen Glanz erschien.“ Nicht zuletzt schuf die im Reich stark entwickelte und aufgrund der territorialen Vielgestaltigkeit kaum kontrollierbare Publizistik eine politische Öffentlichkeit, in der Vorgänge im Reich wie aus anderen Teilen Europas und der Welt schnell ein Echo fanden.
Die Thüringische Residenzenlandschaft im Heiligen Römischen Reich
Die Dichte der thüringischen Residenzenlandschaft, die kleinen Territorien Thüringens und ihre vielfachen Grenzveränderungen waren typisch für das Heilige Römische Reich. Schließlich bestand es überwiegend aus mittleren und kleinen politischen Einheiten und Akteuren. Ebenso war das Reich in vielfacher Hinsicht durch Pluralismus gekennzeichnet, in seiner Kultur, in seinem Rechtssystem, in der Religion, und der Polyzentralismus führte dazu, dass sich eine Vielzahl kultureller Zentren ausbildete. Sie standen in einem produktiven Wettbewerb miteinander. Auch dafür steht Thüringen beispielhaft.
Die Thüringische Residenzenlandschaft hat sich 2021 auf den Weg zum UNESCO-Welterbe gemacht. Zwar hat es der Vorschlag zunächst nicht auf die im Dezember 2023 von der Kultusministerkonferenz beschlossene aktuelle deutsche Tentativliste für das UNESCO-Welterbe geschafft – dennoch wir an dem Vorhaben weiter gearbeitet.
Thüringen zeichnet sich durch eine besonders hohe Dichte fürstlicher Residenzen unterschiedlicher Dynastien aus, wie sie typisch für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war. Es bestand vom Mittelalter bis zu seinem Untergang 1806 aus einer Vielzahl solcher Zentren. Seine Residenzen beherbergten Gerichts- und Verwaltungsbauten wie Amtshäuser, Kanzleien und Ministerien. Diese föderale, kleinteilige Staatsstruktur blieb nur in Thüringen bis heute nachvollziehbar erhalten.
Als Garant für Rechtssicherheit und Stabilität im Innern war das Heilige Römische Reich schon seit der Frühen Neuzeit nicht mehr zu offensiver Kriegsführung fähig. In seinen Territorien blühten Künste und Wissenschaften auf. Der kulturelle Pluralismus des Reichs prägte auch Thüringen. Bis in das frühe 20. Jahrhundert machten seine Fürsten Politik vor allem durch Kultur und Wissenschaft: mit Bibliotheken und Kunstsammlungen, mit Musik und Theater. Die vielfältige Architektur und Landschaftsgestaltung profitierten davon. Künstler und Architekten wirkten für verschiedene Dynastien. Auf diese Weise entwickelte sich ein übergreifender Charakter der Thüringischen Residenzenlandschaft.
Prachtvolle und mächtige Schlossanlagen prägen sie und zeugen vom Status ihrer ehemaligen Besitzer als Reichsfürsten. Ihre markanten Turmbauten dominieren weithin sichtbar verhältnismäßig kleine Residenzstädte. Bauteile vergangener Epochen wurden als Zeichen von Alter und Kontinuität bewahrt. Sie vermitteln den Herrschaftsanspruch der thüringischen Fürsten. In ihren Raumfolgen, Fest- und Riesensälen, Treppenhäusern und Schlosskapellen spiegelt sich das Zeremoniell fürstlicher Residenzen.
Neun Residenzen in acht Residenzstädten
Die neun ausgewählten Residenzanlagen Thüringens verdeutlichen in ihrer Gesamtheit die kleinteilige Herrschaftsstruktur des Heiligen Römischen Reichs. Sie enthalten alle die typischen funktionalen Elemente von Residenzen eigenständiger, jedoch mindermächtiger Reichsfürsten und befinden sich in acht Residenzstädten.
Residenzschloss Altenburg
Auf einem Porphyrfelsen im Nordosten Thüringens liegt das Residenzschloss Altenburg. Schon im 10. Jh. wurde die Höhenburg erstmals erwähnt. Unter Kaiser Friedrich I. Barbarossa wurde die Altenburg im 12. Jh. als Kaiserpfalz ausgebaut. Seit 1307 im Besitz der Wettiner wurde das Residenzschloss bis in das frühe 20. Jahrhundert weiterentwickelt. Residenzstadt und -schloss Altenburg verdeutlichen in exemplarischer Weise den Wandel eines Fürstensitzes vom Mittelalter bis zum Ende der Monarchie, von der mittelalterlichen Burg und Kaiserpfalz, über die barocke bis zur modernen Residenz einer konstitutionellen Monarchie mit Parlament. Schloss Altenburg war ab 1603 Residenz der Herzöge von Sachsen-Altenburg.
Nach dem Aussterben der Altenburger Linie 1672 wurde mit Gotha das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg gegründet. Das Herzogtum Sachsen-Altenburg erlangte 1826 erneut seine Eigenständigkeit und behielt diese bis 1918. Als Ringburg umfasst die Altenburg so Gebäudeteile aus dem Mittelalter, von der Romanik bis zur Spätgotik, der Renaissance, des Barock, der Neogotik und Neorenaissance. Von 1705 bis 1712 wurde die Altenburg zum Schloss mit Repräsentations- und Wohnräumen ausgebaut. Das mächtige Corps de Logis wurde auf stark abschüssigem Terrain im Westen an die mittelalterlichen Ringburg angefügt. Es enthält einem Festsaal des preußischen Hofbaumeisters Friedrich August Stüler im Stil der Neorenaissance.
Residenz Stadtschloss Weimar
Weimar liegt im Zentrum des Thüringer Beckens. Seit 1299 ist es im Besitz der Wettiner. Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen baute Weimar nach 1531 als seine Hauptresidenz aus. Aus dieser Zeit stammt das Schlossportal „Bastille“ mit einem kurfürstlichen Bildprogramm. Es beherbergte Kanzleiräume, Ratsstube und Konsistorium. Als Zeugnis verlorener Kurwürde blieb die Bastille bei allen späteren Umbauten erhalten. Nach der Abdankung des Großherzogs 1918 konstituierte sich im Schloss die erste republikanische Regierung. Im ehemaligen Hoftheater tagte 1919 die Nationalversammlung der Weimarer Republik. So ist der Wandel einer fürstlichen Residenz zur modernen Demokratie der Weimarer Republik in Schloss und Residenzstadt Weimar erlebbar.
Um 1800 wurde Weimar zum europaweit beachteten geistigen Mittelpunkt Deutschlands. Die kulturelle Blüte Weimars schlug sich in einem Höhepunkt klassizistischer Schlossbaukunst nieder: Unter Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach wurde nach 1789 eine Residenzanlage begonnen, an deren Baukommission Johann Wolfgang Goethe maßgeblich beteiligt war. In dieser von Toleranz und Vielfalt geprägten Zeit entwickelte sich durch die räumliche Nähe von Residenz und Stadt auch eine zunehmend enge Beziehung zwischen Souverän und Bürgern. Seit 1998 ist das Weimarer Residenzschloss Teil der Welterbestätte „Klassisches Weimar“.
Residenzschloss Friedenstein Gotha
Das Gothaer Residenzschloss Friedenstein mit seinen beiden mächtigen Turmbauten liegt weithin sichtbar auf einem leicht erhöhten Plateau im südlichen Thüringer Becken. Errichtet am Ort der 1567 geschleiften Burg Grimmenstein war Schloss Friedenstein von 1640 bis 1894 Hauptresidenz und Verwaltungssitz des Herzogtums Sachsen-Gotha. Grund für seine immense Größe war die Beherbergung sämtlicher Funktionen einer Residenz unter einem Dach: Verwaltungs- und Wirtschaftsräume, Zeughaus, Münze, Archiv und Theater. Als weltweit größtes Schloss seiner Zeit wurde Friedenstein zum Prototyp des Schlossbaus im Heiligen Römischen Reich.
Gotha, Schloss Friedenstein, Schlosshof von Norden
Um Schloss Friedenstein und die barocken Gärten der Orangerie erstreckt sich einer der frühesten Englischen Landschaftsgärten auf dem Kontinent. Wegen der verwandtschaftlichen Verbindung mit England konnte hierfür der englische Gärtner John Haverfield aus Kew Gardens gewonnen werden. Als das Haus Sachsen-Gotha-Altenburg 1825 ausstarb, fiel Gotha an Sachsen-Coburg. Dennoch erlosch die Bautätigkeit in Gotha nicht: Ernst II. ließ unmittelbar südlich von Schloss Friedenstein das Herzogliche Museum im Stil der Neorenaissance errichten. Ein Tannengarten wurde als Erweiterung seiner naturkundlichen Sammlungen angelegt. Auch Ernst II. war über seinen Bruder Prince Albert eng mit dem britischen Königshaus verwandt.
Residenzschloss Elisabethenburg Meiningen
Meiningen befindet sich im Südwesten Thüringens inmitten einer bewaldeten Hügellandschaft. Sein barockes Residenzschloss Elisabethenburg beherbergte wie auch Schloss Friedenstein in Gotha alle Funktionen einer Residenz unter einem Dach. Die Prunk- und Wohnräume befanden sich im Westflügel der vierflügeligen Anlage. Im halbkreisförmigen Ostflügel war die herzogliche Verwaltung untergebracht. Noch heute befindet sich hier die kommunale Verwaltung Meiningens. Der „Rundbau“ und auch der vorgelagerte Treppenturm von Schloss Elisabethenburg stellen innovative, raumsparende Lösungen für den wachsenden Bedarf einer Residenz dar.
Ältester Teil der Anlage ist die ehemalige Fürstbischöflich-Würzburger „Meininger Burg“ im Norden. Als 1680 Herzog Bernhard das Herzogtum Sachsen-Meiningen erhielt, wählte er diesen sogenannten „Bibrabau“ von 1511 als Ausgangspunkt für Schloss Elisabethenburg. Im Südflügel befindet sich die Schlosskirche mit einem Festsaal darüber, der später als Theater genutzt wurde. Unter dem liberalen Herzog Georg II. entwickelte sich Meiningen im 19. und frühen 20. Jahrhundert zu einem Zentrum der Musik und des Theaters. In Meiningen ist der Wandel eines barocken Fürstensitzes zu einem Thüringer Mittelzentrum innerhalb des modernen deutschen Föderalstaates nachvollziehbar.
Residenzschloss Ehrenburg Coburg
Coburg befindet sich südlich des Thüringer Waldes im heutigen Bundesland Bayern. Sein Residenzschloss Ehrenburg liegt inmitten der Stadt. Seinen Namen „Ehrenburg“ soll ihm Kaiser Karl V. verliehen haben, da Johann Ernst von Sachsen-Coburg für das ab 1543 errichtete Schloss keine Fronarbeit nutzte. Unter dem späteren Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha wurde ab 1810 erneut an der Ehrenburg gebaut. Karl Friedrich Schinkel wandelte sie in eine englisch anmutende, neogotische Anlage um und bewahrte dabei Teile des alten Residenzschlosses. Es entstand die erste Residenz im historistischen Stil.
Auch der kreisförmige Schlossplatz entstand ab 1825 unter Mitwirkung Karl Friedrich Schinkels und Peter Joseph Lennés. Er wird gesäumt von dem klassizistischen Coburger Landestheater und dem Palais Edinburgh. Östlich der Ehrenburg liegt ein Englischer Landschaftsgarten. Dieser Hofgarten erstreckt sich bis zur Veste Coburg. Ernst I. war eng verwandt mit dem britischen Königspaar: Er war zugleich Onkel von Queen Victoria wie auch Vater von Prinzgemahl Albert. So zeugen Schloss Ehrenburg und sein Hofgarten vom wechselseitigen Austausch beider Länder in Architektur und Landschaftsgestaltung.
Die Ehrenburg enthält das früheste heute noch erhaltene napoleonische Thronappartement. Es entstand 1816 nach dem Vorbild des 1871 abgebrannten Pariser Tuilerien-Palasts.
Residenzschloss Sondershausen
Im Nordwesten Thüringens liegt leicht oberhalb der gleichnamigen Stadt Schloss Sondershausen. Ein mächtiger, mittelalterlicher Wohnturm mit anschließenden Renaissancetrakten dominiert das außergewöhnliche, fast dreieckige Residenzschloss der Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen. Die späteren Flügel stoßen im spitzen Winkel an der Nordwestecke aufeinander. Hier befindet sich der Haupteingang mit Durchfahrt und offenem Treppenhaus. Die zeitliche und stilistische Vielschichtigkeit von Schloss Sondershausen weist auf die Bedeutung alter Gebäudeteile hin. Als Zeichen einer langen Ahnenlinie waren sie wichtiges Mittel der Herrschaftslegitimation.
Bereits 1287 wurde in Sondershausen eine Burg der Thüringer Landgrafen erstmals erwähnt. Seit 1356 gehörte das Schloss den Grafen von Schwarzburg und wurde schließlich 1571 Sitz einer eigenen Linie: Schwarzburg-Sondershausen. Mit ihrer Erhebung in den Reichsfürstenstand 1697 wurde es umfangreich ausgebaut. Kanzlei und Verwaltungsräume waren Teil der Schlossanlage. Neben den Stallungen und Remisen war auch das barocke Achteckhaus im Park Zeugnis für die Funktion der Schwarzburger als Erzstallmeister des Reichs: Im Innern des dreigeschossigen Saalbaus befand sich ein hölzernes Pferdekarussell zum Hofvergnügen.
Residenzschloss Heidecksburg Rudolstadt
Im Südosten Thüringens liegt auf einem steilen Felsen oberhalb Rudolstadts das Residenzschloss Heidecksburg. 1264 wurde es erstmals urkundlich erwähnt. Seit 1364 gehörte die Heidecksburg den Grafen von Schwarzburg. Ihre Erhebung in den Reichsfürstenstand 1710 bewirkte umfangreiche bauliche Veränderungen der Heidecksburg. Dabei blieb der Nordflügel im Stil der Renaissance erhalten. Hier waren die fürstlichen Ministerien untergebracht. Den markanten Schlossturm entwarf 1744 der Weimarer Baumeister Gottfried Heinrich Krohne.
Der Marstall, die Pferdeschwämme und das Reithaus zeugen von der Funktion der Schwarzburger als Erzstallmeister des Heiligen Römischen Reiches. Rampen und Pferdetreppen führen vom Innenhof auf die unteren Terrassen. Auf der unteren Ebene befindet sich inmitten der Baumgruppen des früheren Englischen Landschaftsgartens ein außergewöhnliches architektonisches Juwel: das Rudolstädter Schallhaus. Das Innere besteht aus mehreren Etagen: Schallsaal, Empore und Schallraum. Sie bilden zusammen einen außergewöhnlichen Klangkörper. Diese besonderen akustischen Elemente gehen auf die 1774 abgebrannte Weimarer Schlosskapelle „Himmelsburg“ zurück.
Residenzschlösser Greiz
Im Osten Thüringens inmitten des hügeligen, waldreichen Thüringer Vogtlandes befindet sich die Residenzstadt des Hauses Reuß: Greiz. Die Reußen haben zahlreiche Landesteilungen vorgenommen, in deren Folge immer neue Residenzen entstanden, jedoch blieben die einzelnen Landesteile juristisch eine Herrschaft. Rund 200 Jahre bis 1768 regierten aus Greiz zwei Linien des Hauses Reuß parallel aus einer gemeinsamen Residenzstadt: 150 Jahre davon in Ober- und Untergreiz. In Greiz manifestiert sich die räumliche Kleinteiligkeit der Thüringischen Residenzenlandschaft als Abbild der territorialen Struktur des Heiligen Römischen Reichs am deutlichsten.
Residenz Oberes Schloss Greiz
Im Nordwesten der Altstadt erhebt sich das Obere Schloss Greiz als Höhenburg auf einem etwa 50 m hohen, schmalen Bergkegel. Sein schlanker Bergfried liegt erhöht und weithin sichtbar auf einem Felsen. Seit dem Ende des 13. Jh. war die vor 1189 errichtete Höhenburg im Besitz des Hauses Reuß. Die ellipsenförmige Burganlage umfasst mittelalterlichen Palas und Doppelkapelle, Renaissancetrakt und barockes Hohes Haus. Seitdem Ende des 18. Jahrhunderts das modernere Untere Schloss Hauptresidenz wurde, beherbergte das Obere Schloss die Landesverwaltung.
Residenz Unteres Schloss Greiz
In Sichtweite des Oberen Schlosses befindet sich das Untere Schloss knapp 200 Meter südöstlich. Die dortige Jüngere Linie des Hauses Reuß starb nach fast 200 jähriger Regierungszeit 1768 aus. Als Reuß Älterer Linie zehn Jahre später in den Reichsfürstenstand erhoben wurde, wählte sie als Hauptresidenz das modernere Untere Schloss. Im Nordosten wird dessen klassizistische, dreiseitige Anlage von der Stadtkirche St. Marien begrenzt. Sie bildet mit dem Unteren Schloss ein Ensemble. Nach einem verheerenden Stadtbrand 1802 wurde das Untere Schloss wieder klassizistisch aufgebaut und 1884/85 um das gründerzeitliche Ida-Palais mit Wintergarten und Zwiebelturm ergänzt.
Sommerpalais und Fürstlich Greizer Park
Westlich des Schlossberges erstreckt sich am Ufer der Weißen Elster der beinahe 50 ha große Fürstlich Greizer Park. Der ursprünglich barocke Lustgarten wurde seit 1800 zum Englischen Landschaftsgarten umgestaltet. Inmitten des Fürstlich Greizer Parks wurde nach 1768 ein Sommerpalais errichtet, als nach dem Aussterben von Reuß Jüngerer Linie beide Häuser wieder zusammen gelegt worden waren. Das klassizistische Sommerpalais ist in nur knapp 300 m Luftlinie vom Oberen Schloss entfernt gelegen und von dort gut sichtbar. Der Hof zog hierhin alljährlich für die Sommermonate um.