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Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 70
F: 0 36 72 – 44 71 19
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Pressestelle

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
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Hinweisgeberschutz – Meldestelle

An die interne Meldestelle der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten können Sie sich jederzeit wenden, wenn sie Rechtsverstöße feststellen oder Hinweise über Rechtsverstöße im beruflichen Kontext haben. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße im öffentlichen Auftragswesen, Umweltschutz oder Wettbewerbsrecht. Grundlage bildet das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“.

Die folgenden Personen sind berechtigt, Meldungen entgegenzunehmen, Rückmeldungen zu geben und Folgemaßnahmen einzuleiten:

Ass. jur Maike Herz
Juristische Referentin
T: 0 36 72 – 44 71 99
hinweis@thueringerschloesser.de

Datenschutz

Meldungen, die an die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten per E-Mail, per Post, oder per Telefon eingehen, werden von der vorgeannten Person vertraulich behandelt. Die hinweisgebenden Personen entscheiden selbst über das Ausmaß an Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten. Eine Speicherung von Daten erfolgt nach den Grundsätzen für Meldungen §§ 8 – 11 HinSchG unter strenger Beachtung des Vertraulichkeitsgebots (§ 8). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Möglichkeiten für Hinweisgebende

Meldung per Post

Schriftliche Meldungen richten Sie bitte an:

Interne Meldestelle
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Schloss Heidecksburg
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
hinweis@thueringerschloesser.de

Darüber hinaus können Sie alternativ gerne eine mündliche Meldung bei den oben genannten Vertreter*innen der internen Meldestelle vornehmen.

Meldung per Telefon

Telefon: 0 36 72 – 44 71 99

Um den vertrauensvollen Umgang mit Ihrer Meldung zu gewährleisten, werden im Falle einer Unerreichbarkeit der Meldestelle angezeigte Rufnummern auf diesem Telefon nicht zurückgerufen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall erneut an uns.

Weitere Möglichkeiten

Auf Wunsch kann eine persönliche Zusammenkunft initiiert oder eine externe Meldung an die zuständigen Behörden bei Land, Bund oder EU vorgenommen werden. Bitte setzen Sie sich dazu mit den oben genannten Ansprechpartner in Verbindung.

Unsere Rückmeldung

Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen, erhalten Sie spätestens sieben Tage nach Erhalt des Hinweises eine Eingangsbestätigung und spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung eine Rückmeldung zu den eingeleiteten Folgemaßnahmen.

Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person darf nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung  sind  oder  die  in  der  Meldung  genannt  werden,  nicht  beeinträchtigt werden, § 17 HinSchG.

Gleichstellungsbeauftragte

Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0152 – 03 33 60 03
gleichstellung@thueringerschloesser.de