Kamelien für den Herzog | Vortrag von Matthias Hey in der Herzoglichen Orangerie Gotha

Erstellt am 23. June 2022 

Nicht erst mit ihrem neuen Domizil in der Herzoglichen Orangerie hat die Kamelie in Gotha einen besonderen Stellenwert. Schon die Herzöge von Sachsen-Gotha schätzten seit dem 19. Jahrhundert die verschwenderisch blühende Exotin und ließen sie in großer Zahl kultivieren. Diese Tradition greift die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in der Gegenwart wieder auf, leidenschaftlich unterstützt vom Orangerie-Freunde Gotha e.V. Publikumsmagneten sind die Kamelienführungen von Matthias Hey zur Blütezeit ab Ende Februar. Sein umfangreiches Wissen um die Kamelienkultur am Gothaer Hof teilt er im Vortrag „Kamelien für den Herzog“ am 28. Juni um 18 Uhr im Orangenhaus der Herzoglichen Orangerie Gotha mit dem Publikum (Eintritt frei). Der für die Anlage aktive Orangerie-Freunde Gotha e.V. schenkt Getränke aus, der Erlös kommt den Spendenprojekten des Vereins zugute. Der Vortrag ist Teil der Vortragsreihe „Thüringer Gartenparadiese“.

 

Vortrag „Kamelien für den Herzog“
Matthias Hey, Gotha

Dienstag, 28. Juni,18 Uhr
Herzogliche Orangerie Gotha, Orangenhaus
Eintritt frei
mit Getränkeausschank durch Orangerie-Freunde Gotha e.V.

 

Abbildung: Kamelien im neuen Kamelienhaus, Foto: Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, Lutz Ebhardt

 

 

Vortragsreihe „Thüringer Gartenparadiese“

Mai – Sept 2022

Herzogliche Orangerie Gotha, Orangenhaus

Jeweils Dienstag, 18 Uhr, Eintritt frei

 

Weitere Termine

 

5.7.2022

Die Orangerie als Statussymbol und Ausdruck höfischer Repräsentation in Gotha

Jens Scheffler, Gotha

 

23.8.2022

Klimawandel – eine Herausforderung für die Gartendenkmale

Dr. Doris Fischer, Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

 

gefördert durch

Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten

Dr. Franz Nagel
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 26
F: 0 36 72 – 44 71 29

Pressefotos dürfen nur in Zusammenhang mit der Berichterstattung verwendet werden. Jede weitere Verwendung bedarf einer gesonderten Genehmigung.