Grünes Licht für erste Projekte im Sonderinvestitionsprogramm I der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten

Erstellt am 4. November 2021 

Das Sonderinvestitionsprogramm I (SIP I) im Umfang von 200 Millionen Euro für Kulturdenkmale der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) steht vor dem Beginn erster Maßnahmen. Die für die Begleitung der umfangreichen Bund-Land-Förderung neueingerichtete Baukommission hat Ende September die ersten elf von insgesamt 26 Einzelprojekten bestätigt. Nach Klärung von Formalitäten der Zuwendungsgeber von Bund und Land gibt es jetzt grünes Licht für den Einstieg in die Arbeit. Nun beginnt das Projektprozedere mit Untersuchungen, Planung und Ausführung. Erste sichtbare Baumaßnahmen an einzelnen Liegenschaften werden in etwa einem Jahr erwartet. Weitere Projekte sind in Vorbereitung.

In der Baukommission stimmen Bund und Land als Fördergeber sowie die STSG die Leitlinien ab. Für die im Rahmen des SIP vorgesehenen Liegenschaften hat die STSG 26 Einzelprojekte definiert, zum Teil zwei oder mehr pro Liegenschaft. Sie können unabhängig voneinander vorangetrieben werden und erlauben einen gestaffelten Einstieg. Auf diese Weise sollen die Fördermittel effizient investiert werden. Akute und bereits in den vergangenen Jahren vorbereitete Projekte können zügig begonnen werden. Komplexe und besonders umfangreiche Maßnahmen hingegen erfordern aufwendige Untersuchungen und Schadensbewertungen, bevor belastbare Planungen bereitstehen. In solchen Fällen wird ein nicht unerheblicher Teil des Förderzeitraums für die Vorarbeiten benötigt, bevor Handwerker an die Arbeit gehen können.

Jetzt ist die STSG in die Lage versetzt, das für die Mammutaufgabe dringend notwendige Personal einzustellen und vertragliche Verpflichtungen mit Auftragnehmern einzugehen. Zunächst werden Planer und Fachplaner beauftragt. Die dann startenden Projekte laufen nach genau definierten Planungsabschnitten und Förderrichtlinien ab, die für das Bauen mit öffentlichen Mitteln vorgeschrieben sind. Sie beginnen mit Voruntersuchungen als Grundlage für die mehrstufigen Planungen. Dabei werden beispielsweise die statischen Eingriffe, die restauratorischen Aufgaben und die Haus- und Sicherheitstechnik genau festgelegt.

„In der Planungsphase ist vor Ort oft noch wenig zu sehen. Doch der Schein trügt. Ein entscheidender Teil der Projekte findet am Schreibtisch und in Abstimmungen zwischen Fachleuten statt. Dabei werden die vielen Untersuchungsergebnisse bewertet und zusammengeführt. Nur wenn alles gründlich vorbereitet ist, kann die Baustelle anschließend reibungslos und termingerecht funktionieren“, blickt Dr. Doris Fischer, Direktorin der STSG, auf die kommenden Monate voraus. „Wir sind froh, dass wir nun mit präzise zugeschnittenen Projekten in die konkrete denkmalpflegerische Arbeit einsteigen können, für die das Investitionsprogramm bestimmt ist.“

Thüringens Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff unterstreicht die Bedeutung des Programms für den Freistaat: „Mit seinem Maßgabebeschluss für das Sonderinvestitionsprogramm I hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Strahlkraft und zugleich den enormen Sanierungsbedarf der Kulturdenkmale anerkannt, mit denen wir in Thüringen so außergewöhnlich reich gesegnet sind. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Land haben wir im Sommer geschlossen. Die Kofinanzierung durch das Land zu sichern, ist die größte Investition in der Thüringer Landesgeschichte für die Schlösserstiftung – aber sie ist auch mit großen Chancen verbunden. Ich freue mich sehr, dass nun erste Projekte begonnen werden können und es endlich losgeht.“

In folgende elf Projekte kann die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten nun zunächst einsteigen:

 

– Schloss Heidecksburg Rudolstadt, Maßnahmen an Nord- und Westflügel

– Schloss Sondershausen, Fenstersanierung Westflügel

– Schloss Sondershausen, Schlossumfeld und Medienerschließung

– Schloss Sondershausen, Sanierung Jägerhaus mit Remise

– Schloss Wilhelmsburg Schmalkalden, Sanierung von Stütz- und Umfassungsmauern

– Schloss Schwarzburg, barrierefreie Erschließung im Hauptgebäude

– Dornburger Schlösser, Sanierung Renaissanceschloss und Umfeld

– Burg Weißensee, Turmhaube Palasturm

– Burg Weißensee, Sanierung der Ringmauer

– Burg Ranis, Sanierung der Vorburg/Torhaus

– Sicherungsmaßnahmen an Burgruinen

 

Mit dem Programm, das eine Laufzeit bis 2028 hat, fördern die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – und der Freistaat Thüringen die Sanierung von Kulturdenkmalen im Bestand der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit jeweils 100 Millionen Euro. Grundlagen dafür sind ein Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. November 2020 und eine im Juni 2021 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land.

 

gefördert durch:

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

sowie

 

Stiftung
Thüringer Schlösser und Gärten

Dr. Franz Nagel
Schloßbezirk 1
07407 Rudolstadt
T: 0 36 72 – 44 71 26
F: 0 36 72 – 44 71 29

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