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- 36 Grafschaft Stolberg
© Alexander Kühn
© Siebmachers Wappenbuch
Der Wappenstein ist bis auf den Schild eine einzig für den Gothaer Schlosshof entworfene Darstellung. In Ermangelung einer exakten Vorlage erfolgte die im Jahre 2010 vorgenommene Farbfassung nach heraldischen Prinzipien. Der Schild zeigt nun entsprechend der Komponente im zusammengesetzten Stolberger Wappen von 1593 einen nach rechts blickenden vollständigen roten Adler auf goldenem Grund. Schnabel, Zunge und Krallen müssten eigentlich blau dargestellt werden. Die Helmzier auf dem metallgrauen Helm zeigt einen in Gold und Rot geteilten niederen Hut, dessen Stulp wiederum in Rot und Gold geteilt ist. Die Helmdecken sind ebenfalls rot-golden gefasst. Bei der Restaurierung musste lediglich die abgebrochene Hutspitze ergänzt werden.
Äußerst kompliziert verhält es sich mit dem Wappenstein der Grafschaft Stolberg an den Südarkaden des Schlosshofs. Das hier dargestellte Wappen ist lediglich ein Bestandteil des seit 1593 gültigen zusammengesetzten Wappens der Grafen von Stolberg. Allerdings zeigt das Stammwappen der Stolberger im Herzschild einen schreitenden schwarzen Hirsch auf goldenem Grund. Das Wappen auf dem Schlosshof hingegen zeigt einen roten Adler auf goldenem Grund. Dieser steht für die wallonische Grafschaft Alt-Rochefort, genannt Montaigu, die den Stolberger Grafen 1535 durch Erbschaft von dem ausgestorbenen Geschlecht der Grafen von Eppstein-Königstein zugefallen war. Das nur noch als Ruine überkommene, über Jahrhunderte von den Stolbergern ausgebaute Schloss in den Ardennen, liegt in Namur, einer belgischen Provinz. Wie aber kamen die Wettiner überhaupt dazu, das Wappen der souveränen Stolberger Grafen zu beanspruchen?
Die vorwiegend im Harz liegenden Besitzungen der seit 1210 genannten Grafen von Stolberg setzten sich zum größten Teil aus den Lehen der verschiedensten geistlichen und weltlichen Herrscher zusammen. Ein Teil der Stolberger Besitzungen waren Lehen der Wettiner, insbesondere die Burgen und Orte Ebersburg, Frohndorf, Kelbra, Oberröblingen, Ostramondra, Questenberg, Rettgenstedt, Roldisleben sowie Roßla im heutigen Landkreis Südharz-Mansfeld in Sachsen-Anhalt. Die Grafschaft Stolberg-Roßla war bereits 1392 dem Thüringer Landgrafen Balthasar von den Stolbergern zu Lehen aufgetragen worden.
Aus Geldmangel versetzten die Stolberger die Grafschaft Stolberg-Roßla zeitweise an den albertinischen Kurfürsten August von Sachsen. Dieser behandelte das Gebiet ohne Rücksprache mit den Grafen von Stolberg als heimgefallenes Lehen und wandelte es 1558 in ein kursächsisches Amt um. Damit beanspruchte er auch Wappen und Titel der Grafschaft. Klagen der Stolberger gegen diese vom Lehnsherrn vorgenommene Vereinnahmung blieben ergebnislos. Die albertinischen Kurfürsten nutzten das Amt als Faustpfand gegen die Stolberger und übertrugen es anderen Gläubigern. Als sich 1573 die Herren von Berlepsch bei ihm beschwerten, dass die Grafen zu Stolberg ihnen das geliehene Geld nebst Zinsen nicht zurückzahlten, setzte er einen von Berlepsch als Amtmann ein. Ihnen folgte 1594 August von der Asseburg. Erst 1685 wurde dieser Zustand aufgehoben, die Grafschaft lag dann wieder bis 1945 in den Händen der Linie Stolberg-Roßla.