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- 3 Herzogtum Kleve
© Alexander Kühn
© Forschungsbibliothek Gotha
Die Grafen von Kleve führten seit 1256 den als Glevenrad oder auch Lilienhaspel benannten Lilienszepterstern in ihrem Siegel. Dabei handelte es sich ursprünglich um eine dekorative metallene Schildverstärkung. Die acht Speichen des goldenen „Rades“ besitzen lilienförmige Enden. Die „Nabe“ in der Mitte wird von einem silbernen Schild gebildet. Der Schild selbst ist rot. Die Helmzier ist ein gold gekrönter roter Stierkopf, dessen silberne Hörner aus der Krone wachsen. Die goldene Krone hat einen von Silber und Rot in drei Reihen geschachten Kronreif. Letztere stammen aus dem Wappenschild der Grafen von der Mark, der hier mit dem roten Stierkopf des Herzogtums Kleve kombiniert wurde. Die Helmdecken sind rotgolden. Der Wappenstein ist neben Gleißberg der einzige an den Schlosshofarkaden, der in der Mitte des 19. Jahrhunderts neu geschaffen worden ist. Die Farbfassung stammt von einer Restaurierung durch den VEB Denkmalpflege Erfurt um 1985, bei der auch fehlende Hörner und Ohren wieder angebracht worden waren. Der Helm wird, wie auch bei den anderen Herzogtümer darstellenden Wappen, in Gold gefasst.
Die Stadt Kleve (bis 1935 Cleve) im Bundesland Nordrhein-Westfalen war die Hauptstadt des gleichnamigen Herzogtums. Der Stammsitz der Herrscher über die ab 1020 genannte Grafschaft war die Schwanenburg in der Stadt Kleve, zeitweilig auch die Burg Monterberg bei Kalkar. 1092 nannte sich einer der Grafen erstmals nach der Burg Kleve. Durch Erbstreitigkeiten gelangte die Grafschaft Kleve 1368 an die Grafen von der Mark. Kaiser Sigismund erhob Kleve 1417 zum Herzogtum. Herzog Johann III., der Friedfertige, von Kleve, seit 1511 durch Heirat auch Herzog von Jülich–Berg, vereinte die drei Herzogtümer 1521 zu den „Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg“ mit den Grafschaften Mark, Ravensberg und der Herrschaft Ravenstein.
Kaiser Karl V. bestätigte 1522 die Erbfolge der „Vereinigten Herzogtümer“ an die Wettiner aufgrund des 1483 aufgestellten Erbfolgevertrags. Um das Erbe für die Wettiner endgültig zu sichern, heiratete Herzog Johann Friedrich I., der Großmütige, von Sachsen 1526 Prinzessin Sibylle, die älteste Tochter des Herzogs Johann III. von Jülich-Kleve-Berg. Nachdem der letzte Herzog von Jülich-Kleve-Berg, Johann Wilhelm IV., 1609 ohne Erben gestorben war, belehnte Kaiser Rudolf II. die Wettiner 1610 mit den Vereinigten Herzogtümern. Im anschließenden Erbfolgestreit konnten die Wettiner ihre berechtigten Ansprüche in keiner Weise durchsetzen. Die Gebiete des Herzogtums mit den Grafschaften Mark und Ravensberg sowie der Herrschaft Ravenstein kamen durch den Vertrag von Xanten 1614 an die Kurfürsten von Brandenburg, nach 1815 gehörte das Herzogtum zur preußischen Rheinprovinz. Die Wettiner konnten ihre Herrschaftsansprüche somit nie geltend machen. Die Wappen der einzelnen Gebiete der „Vereinigten Herzogtümer“ setzten sie aber ab 1611 als Anspruchswappen in das Große Wettinische Wappen.