Wappen 54 | Erzmarschallamt

Erzmarschallamt

© Alexander Kühn

Erzmarschallamt

© Forschungsbibliothek Gotha

Der Wappenstein

Das seit Mitte des 15. Jahrhunderts als Herzschild im großen wettinischen Wappen geführte Erzmarschallwappen zeigt auf einem von Schwarz und Silber geteilten Feld zwei schräggekreuzte rote Schwerter. Die seit 1535 geführte Helmzier hat zwei schwarz-silbern geteilte Büffelhörner, die außen mit je fünf ebenfalls schwarz-silbern geteilten Fähnchen an roten Stangen besteckt sind, das letzte jeweils in der Hornmündung. Die Helmdecken sind schwarzsilbern. Obwohl Herzog Ernst I., der Fromme, als Ernestiner nicht berechtigt war, den Kurfürstentitel zu führen, ließ er das Wappen rechts neben dem Wappenstein des Herzogtums Sachsen anbringen. Der Wappenstein wurde 2012 farbig gefasst.

Titel bereits 1547 verloren

Das Amt des Erzmarschalls war mit der Kurfürstenwürde verbunden und hatte einen rein symbolischen Charakter bei der Kaiserkrönung. Nur die Kurfürsten hatten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen das Recht, den König zu wählen. Das Kurrecht stand seit dem 13. Jahrhundert sechs Reichsfürsten zu: drei geistliche mit den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln und drei weltliche, dem Erzmarschall, Erztruchsess und Erzkämmerer. Später kam der Erzmundschenk hinzu. Der Erzmarschall trug bei den Krönungsfeierlichkeiten das Krönungsschwert voran. Dieses Amt hatten ab 1230 die Herzöge von Sachsen aus dem Hause Askanien inne und führten seitdem die Kurschwerter im Wappen.

Die Kurfürstenwürde war durch die Goldene Bulle seit 1356 auf die Wittenberger Linie der Askanier festgelegt. Mit deren Aussterben 1423 verlieh König Sigismund den Titel „Herzog von Sachsen“ an die Wettiner und „Kurfürst von Sachsen“ an Friedrich IV., den Streitbaren. Die askanische Linie der Herzöge von Sachsen-Lauenburg wurde dabei übergangen. Da der ältere der wettinischen Brüder Ernst und Albrecht seit 1464 den Titel Kurfürst trug, ging mit der Leipziger Teilung 1485 die Kurfürstenwürde an die Ernestiner über. Nach dem Schmalkaldischen Krieg und der Wittenberger Kapitulation 1547 entzog Kaiser Karl V. dem Kurfürsten Johann Friedrich I., dem Großmütigen, diesen Titel. Er wurde stattdessen an seinen albertinischen Verwandten, Herzog Moritz von Sachsen, vergeben. Dieser hatte, obwohl selbst Protestant, bei der Schlacht von Mühlberg auf der Seite der katholischen Liga gegen die evangelischen Truppen gekämpft und damit gewonnen. Johann Friedrich der Großmütige nannte sich nach seiner Entlassung aus kaiserlicher Gefangenschaft 1552 weiterhin „geborener Kurfürst“, die Kurschwerter erschienen aber nicht mehr in seinem Wappen. Seinen Sohn Herzog Johann Friedrich II., den Mittleren, trieb der Wahn, die verlorene Kurwürde wieder zu erlangen, letztendlich in die Grumbachschen Händel. Ab Dezember 1566 wurde der Grimmenstein samt der Stadt Gotha belagert, nach der Kapitulation am 13. April 1567 wurden das Schloss und die Festungsanlagen geschleift.

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