Wappen 2 | Herzogtum Jülich (Original)

Herzogtum Jülich (Original)

© Alexander Kühn

Herzogtum Jülich

© Forschungsbibliothek Gotha

Der Wappenstein

Das Wappen der Grafen von Jülich zeigt einen schwarzen steigenden Löwen mit silberner Bewehrung (Krallen) und roter Zunge auf goldenen Grund. Die Helmzier wird aus dem Rumpf eines wachsenden goldenen Greifen mit schwarzen Flügeln, roter Zunge und rotem Halsband gebildet. Die Helmdecken sind schwarz-golden. Die Fantasiegestalt des Greifen vereint einen Adleroberkörper mit einem Löwenunterleib. Der Kopf unterscheidet sich vom Adler durch die spitzen Ohren. In der Wappenvorlage der Forschungsbibliothek Gotha ist der Greif jedoch mit dem Kopf eines Bracken (Jagdhundrasse) dargestellt. Über die Richtigkeit dieser oder jener Helmzier gehen die Meinungen der Heraldiker auseinander. In Gotha zeigt sowohl der restaurierte Wappenstein von 1650 als auch dessen Kopie von 1896 den Greifen.

Durch Ehevertrag zugesichert

Die Stadt Jülich liegt im Westen des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Als römische Gründung des 1. Jahrhunderts bildete der um 1234 zur Stadt erhobene Ort das Zentrum des Jülichgaus, aus der die Grafschaft Jülich hervorging. 1348 kamen durch Heirat die Grafschaften Berg und Ravensberg an die Grafschaft Jülich, die 1356 zum Herzogtum Jülich und 1380 zum Herzogtum Jülich-Berg erhoben wurde. 1511 starb mit Herzog Wilhelm IV. die männliche Linie aus, seine einzige Tochter Maria brachte das Herzogtum an ihren Gemahl Johann II., Erbe des Herzogtum Kleve und der Grafschaft Mark. Schon 1483 hatte aber Kaiser Friedrich III. diese Erbschaft seinem Neffen Albrecht den Beherzten aus dem Hause Wettin (Stammvater der Albertiner) verbrieft, da er als einziger deutscher Fürst dem Kaiser auf einem Kriegszug gegen die Türken geholfen hatte. Die Erneuerung dieses Lehens erhielten die Wettiner 1522, in dem ihnen Kaiser Karl V. über die ab 1521 vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg sowie der Grafschaft Mark und Ravensberg die Erbfolge zusagte.

Johann Friedrich I. der Großmütige von Sachsen, der spätere Kurfürst, heiratete 1526 Sybille, eine der drei Töchter des Herzogs Johann von Jülich-Kleve-Berg. Der Ehevertrag sah vor, dass bei Aussterben des Herzogshauses die Wettiner das Erbe antreten könnten. Als dies 1609 tatsächlich eintraf, wurden die Wettiner 1610 von Kaiser Rudolf II. mit den „Vereinigten Herzogtümern“ belehnt. Durch den anschließenden Erbfolgestreit mit Pfalz-Neuenburg und Brandenburg, deren ebenfalls erhobenen Ansprüche letztendlich bestätigt wurden, kam es nicht zur Übernahme durch die Wettiner. Die hartnäckigen Verhandlungen um die entgangenen Herzogtümer, insbesondere durch Herzog Johann Casimir von Sachsen, machte der Dreißigjährige Krieg zunichte. Durch die kaiserliche Belehnung von 1610 sahen sich die Wettiner aber im Recht, die Titel des „Vereinigten Herzogtum“ zu tragen und setzten deren Wappenschilde in das Große Sächsische Wappen. Das neue Wappen führte der albertinische Kurfürst Christian II. im Jahre 1611 ein. Auch die Ernestiner nahmen die Herzogtümer und Grafschaften in ihr Titular und Wappen auf, da sie sich durch den Erbvertrag und der Ehe Johann Friedrichs des Großmütigen dazu berechtigt sahen. Herzog Ernst I. der Fromme ließ diese Wappen somit im Schlosshof des Friedenstein anbringen.

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