Wappen 14 | Grafschaft Mark

Grafschaft Mark

© Alexander Kühn

Grafschaft Mark

© Forschungsbibliothek Gotha

Der Wappenstein

Der seit Anfang des 13. Jahrhunderts geführte Wappenschild zeigt den in drei Reihen von Rot und Silber geschachten „Märkischen Schachbalken“ auf goldenem Grund. Auf dem metallgrauen Helm sitzt eine goldene Krone mit dem geschachten Balken auf dem Kronreif. Auf die Krone ist ein geschlossener roter Adlerflug aufgesteckt. Die Helmdecken sind rot-silber. Der an den Arkaden des Westflügels hängende Wappenstein mit der Bezeichnung „Gravfen zu der Marck.“ ist ausgezeichnet erhalten geblieben.

Berechtigte Ansprüche

Die ehemalige Grafschaft Mark liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und erstreckte sich zu beiden Seiten der Ruhr zwischen Essen und Soest. Der Stammsitz der Grafen von der Mark war seit etwa 1220 die Burg Mark bei Hamm. Später wurde der Verwaltungssitz der Grafschaft in die Stadtburg zu Hamm verlegt. Vor 1220 saßen sie als Grafen von Altena auf der gleichnamigen Burg im Sauerland. Die Grafen von Altena waren wiederum eine um 1160 abgespaltene Linie der Grafen von Berg. Durch Erbstreitigkeiten gelangte 1368 die Grafschaft Kleve an die Grafen von der Mark. 1391 wurde die Grafschaft Mark mit der Grafschaft Kleve in Personalunion vereinigt. Während Kaiser Sigismund Kleve 1417 zum Herzogtum erhob, blieb die Mark eine Grafschaft. Infolge der „Soester Fehde“ (1444-49) gelangte die Stadt mit ihrem Herrschaftsgebiet ebenfalls an die Grafschaft Mark. Herzog Johann III. von Kleve, der Friedfertige, seit 1511 durch Heirat auch Herzog von Jülich-Berg, fügte die drei Herzogtümer 1521 zu den „Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg“ mit den Grafschaften Mark, Ravensberg und der Herrschaft Ravenstein zusammen.

Die Bestätigung der Erbfolge der „Vereinigten Herzogtümer“ an die Wettiner 1522 durch Kaiser Karl V. erfolgte aufgrund eines von Kaiser Friedrich III. 1483 aufgestellten Erbfolgevertrags. Als Sicherung des Erbes für die Wettiner heiratete Herzog Johann Friedrich I. von Sachsen, der Großmütige, 1526 Prinzessin Sibylle, die älteste Tochter des Herzogs Johann III. von Jülich-Kleve-Berg. Nachdem der Enkel des Letzteren, Herzog Johann Wilhelm IV., 1609 ohne Erben gestorben war, belehnte Kaiser Rudolf II. die Wettiner 1610 mit den „Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg“. Im anschließenden Erbfolgestreit kam es zur Teilung der „Vereinigten Herzogtümer“, bei der die Wettiner trotz ihrer berechtigten Ansprüche leer ausgingen. Die Gebiete des Herzogtums Kleve mit den Grafschaften Mark und Ravensberg sowie der Herrschaft Ravenstein kamen durch den Vertrag von Xanten 1614 an die Hohenzollern, den Kurfürsten und Markgrafen von Brandenburg, ab 1618 Brandenburg-Preußen und ab 1701 Königreich Preußen. Die nach einem längeren Erbstreit seit 1666 fest zu den preußischen Gebieten gehörende Grafschaft Mark wurde mit der preußischen Gebietsreform 1815 der Provinz Westfalen zugeordnet und der Regierungssitz von Hamm nach Arnsberg verlegt. Die Wettiner übernahmen durch ihre berechtigten Ansprüche die Bezeichnung „Grafen zu der Mark“ in ihr Titular und setzten das Wappen der Grafschaft Mark ab 1611 in das große wettinische Wappen. In gleicher Weise führten es auch die Preußen ein.

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