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© Alexander Kühn
© Forschungsbibliothek Gotha
Das Wappen der Burggrafschaft Altenburg ist seit etwa 1470 Bestandteil des großen sächsischen Wappens. Wie in der farbigen Vorlage aus dem Bestand der Forschungsbibliothek Gotha dargestellt, beinhaltet es eine fünfblättrige rote Rose auf silbernem Grund. Die Rose hat grüne Kelchblätter und ist golden bebutzt. Die Helmzier besteht ebenfalls aus einer golden bebutzten fünfblättrigen roten Rose, die meist von vier bis fünf naturfarbenen Pfauenfedern umgeben ist. Die Helmdecke ist rot-silbern.
Die Residenzstadt Altenburg ist mit dem Landkreis Altenburger Land die östlichste Kreisstadt des Freistaats Thüringen. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Altenburg im Jahr 976. Die Stadt bildete schon vor der Slawenunterwerfung seit dem Jahr 928 durch König Heinrich I. das Zentrum des Pleißegaus. In der urkundlichen Erwähnung von 1132, als Kaiser Lothar III. die Kaiserpfalz Altenburg nutzte, wird sie castro Plysn genannt. Die Kaiserpfalz, anstelle des heutigen Schlosses, wurde auf der slawischen Wallanlage errichtet und besitzt noch heute zwei Türme aus der Zeit Kaiser Friedrich I. Barbarossa, der sich zwischen 1165 und 1188 mehrfach dort aufhielt.
Die Burg verwalteten seit 1165 die Herren von Leisnig als Burggrafen. Die Burggrafschaft Altenburg umfasste einen Großteil des heutigen Landkreises. Mit der Verpfändung 1243 kam das Burggrafenamt erstmals an die Wettiner. 1324 erfolgte die endgültige Verpfändung des Amts an die Markgrafen von Meißen. Im Jahre 1455 fand der Prinzenraub zu Altenburg statt, bei dem die Prinzen Ernst und Albert entführt wurden. Dreißig Jahre später kam es zwischen den beiden nun als Herzöge amtierenden Brüdern zur Teilung der wettinischen Besitzungen, die letztendlich zu den heutigen Bundesländern Sachsen und Thüringen führte. Dabei wurde das nunmehr als Amt Altenburg bezeichnete Herrschaftsgebiet den Ernestinern zugeschlagen und aus dem Pleißenland herausgelöst, wie es die weit in den Freistaat Sachsen eingreifende Lage des Altenburger Lands noch heute zeigt. Nach dem Schmalkaldischen Krieg zogen die Albertiner den Herrschaftsbereich von 1547 bis 1554 ein. Wieder bei den Ernestinern, wurde nach dem Absterben der männlichen älteren Linie Sachsen-Altenburg (1603-1672) Elisabeth Sophia von Sachsen-Altenburg, die Gemahlin Ernsts des Frommen, die Haupterbin des Lands. Bei der anschließenden Erbteilung fiel der größte Teil des Herzogtums an Sachsen-Gotha. Von 1672 bis 1825 bestand daraufhin das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und nach einer weiteren Erbteilung von 1826 bis 1918 das Herzogtum Sachsen-Altenburg.