Die Thüringische Residenzenlandschaft hat sich 2021 auf den Weg zum UNESCO-Welterbe gemacht. Zwar hat es der Vorschlag zunächst nicht auf die im Dezember 2023 von der Kultusministerkonferenz beschlossene aktuelle deutsche Tentativliste für das UNESCO-Welterbe geschafft – dennoch wir an dem Vorhaben weiter gearbeitet.
Thüringen zeichnet sich durch eine besonders hohe Dichte fürstlicher Residenzen unterschiedlicher Dynastien aus, wie sie typisch für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war. Es bestand vom Mittelalter bis zu seinem Untergang 1806 aus einer Vielzahl solcher Zentren. Seine Residenzen beherbergten Gerichts- und Verwaltungsbauten wie Amtshäuser, Kanzleien und Ministerien. Diese föderale, kleinteilige Staatsstruktur blieb nur in Thüringen bis heute nachvollziehbar erhalten.
Als Garant für Rechtssicherheit und Stabilität im Innern war das Heilige Römische Reich schon seit der Frühen Neuzeit nicht mehr zu offensiver Kriegsführung fähig. In seinen Territorien blühten Künste und Wissenschaften auf. Der kulturelle Pluralismus des Reichs prägte auch Thüringen. Bis in das frühe 20. Jahrhundert machten seine Fürsten Politik vor allem durch Kultur und Wissenschaft: mit Bibliotheken und Kunstsammlungen, mit Musik und Theater. Die vielfältige Architektur und Landschaftsgestaltung profitierten davon. Künstler und Architekten wirkten für verschiedene Dynastien. Auf diese Weise entwickelte sich ein übergreifender Charakter der Thüringischen Residenzenlandschaft.
Prachtvolle und mächtige Schlossanlagen prägen sie und zeugen vom Status ihrer ehemaligen Besitzer als Reichsfürsten. Ihre markanten Turmbauten dominieren weithin sichtbar verhältnismäßig kleine Residenzstädte. Bauteile vergangener Epochen wurden als Zeichen von Alter und Kontinuität bewahrt. Sie vermitteln den Herrschaftsanspruch der thüringischen Fürsten. In ihren Raumfolgen, Fest- und Riesensälen, Treppenhäusern und Schlosskapellen spiegelt sich das Zeremoniell fürstlicher Residenzen.