Wappen 51 | Burggrafschaft Magdeburg

Burggrafschaft Magdeburg

© Alexander Kühn

Burggrafschaft Magdeburg

© Forschungsbibliothek Gotha

Der Wappenstein

Das Wappen der Burggrafschaft Magdeburg ist ein gespaltener Schild und zeigt, wie in der farbigen Vorlage der Forschungsbibliothek Gotha erkennbar, vorne in Rot einen halben silbernen Adler mit goldener Bewehrung und Bekrönung. Hinten ist er siebenmal geteilt von Rot und Silber. Während der Adler für das kaiserliche Amt steht, stammen die sieben Balken von dem edelfreien Geschlecht der Herren von Querfurt. Die Helmzier zeigt zwei siebenmal von Rot und Silber geteilte Hörner auf einem goldenen Helm. Die Helmdecken sind ebenfalls Rot-Silber. Das Wappen wird anderenorts mit unterschiedlicher Helmzier dargestellt. Das seit 1579 ausschließlich den sächsischen Kurfürsten zustehende Wappen hatte Herzog Ernst der Fromme in unberechtigter Weise, ähnlich dem Wappen des Erzmarschallamts, als Anspruchswappen anbringen lassen. Dem ansonsten recht gut erhaltenen Wappenstein an den Arkaden des Ostflügels sind lediglich die Hornmündungen der Helmzier abhandengekommen.

Anspruch unberechtigt

Der schon in karolingischer Zeit für den Handel mit den Slawen wichtige Ort Magdeburg wurde unter Kaiser Otto I. zum Sitz des Erzbistums erhoben und seit 968 von einem kaiserlichen Statthalter, dem späteren Burggrafen, verwaltet. Bis 1014 lag das Burggrafenamt bei den Grafen von Walbeck, danach bei denen von Plötzke. 1118 kam es an Graf Wiprecht von Groitzsch, der es mit der Vogtei Halle vereinte. Ab 1136 hatten es die Herren von Querfurt inne. Erzbischof Konrad II. von Magdeburg kaufte das Burggrafenamt 1269, um es den askanischen Herzögen von Sachsen als erzbischöfliches Lehen zu vergeben. Diese verpfändeten das Lehen 1294 wieder an das Erzbistum zurück. Mit dem Aussterben der kurfürstlichen askanischen Linie Sachsen-Wittenberg im Jahre 1422 zog König Sigismund das Burggrafenamt als erledigtes Lehen ein und vergab es 1425 an den neuen wettinischen Kurfürsten Friedrich den Streitbaren. Da es sich jedoch als Pfand im Besitz des Erzbistums Magdeburg befand, konnte es erst 1538 mit hohen Kosten durch den ernestinischen Kurfürsten Johann Friedrich den Großmütigen eingelöst werden.

Die Burggrafschaft umfasste die burggräflichen Rechte zu Magdeburg und Halle sowie die Ämter Gommern, Elbenau, Grottau und Ranis. Die Streitigkeiten um das Burggrafenamt waren aber noch lange nicht beendet. Erst 1579 wurde zwischen dem albertinischen Kurfürsten August und dem Erzbistum Magdeburg festgelegt, dass das Kurfürstentum Sachsen auf das Burggrafenamt verzichtete, aber dafür die vier dazugehörigen Ämter und einen Großteil der Grafschaft Mansfeld erhielt. Allerdings machte der Kurfürst von Sachsen geltend, dass es nur ihm und seinen Nachkommen zustand, den Titel und das Wappen der Burggrafen von Magdeburg führen zu dürfen. Da die Erzbischöfe von Magdeburg schon seit dem 16. Jahrhundert von den Hohenzollern des Hauses Brandenburg gestellt wurden, kam das Erzstift Magdeburg nach den Bestimmungen des westfälischen Friedens und seiner Säkularisierung 1680 als Herzogtum Magdeburg an Kurbrandenburg und damit an das spätere Königreich Preußen. Aus großen Teilen des preußischen Regierungsbezirks Magdeburg entstand nach 1945 das Land Sachsen-Anhalt.

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