Wappen 5 | Landgrafschaft Thüringen

Landgrafschaft Thüringen

© Alexander Kühn

Landgrafschaft Thüringen

© Forschungsbibliothek Gotha

Der Wappenstein

Das Wappen ist einer der wichtigsten Bestandteile des großen wettinischen Wappens und zeigt einen springenden Löwen mit goldener Krone, siebenmal in Rot und Silber geteilt, auf blauem Grund. Die Helmzier hat ebenfalls eine goldene Krone mit zwei silbernen Büffelhörnern, die mit je fünf silbernen Zweigen mit grünen Blättern besteckt sind, der jeweils fünfte in der Hornmündung. Ursprünglich waren die Blätter silbern, heute werden sie jedoch als Lindenblätter interpretiert und dargestellt. Die Helmdecken sind rot-silbern.

Ursprung des Freistaats

Die Landgrafschaft Thüringen wurde um 1112 durch Kaiser Heinrich V. gegründet. Die Landgrafen gehörten dem Reichsfürstenstand, der höchsten Führungsschicht des Reichs an. Bereits 1131 erhielten die Ludowinger mit Ludwig I., dem Sohn Ludwig des Springers, durch Kaiser Lothar III. den Titel des Landgrafen von Thüringen. Noch vor der Belehnung mit der Landgrafenwürde erwarben die Ludowinger weite Gebiete in Hessen, so dass die Landgrafschaft zeitweilig vom Rhein bis an die Saale reichte.

Die Landgrafschaft Thüringen kam durch die Heirat des Markgrafen Dietrich von Meißen mit Jutta Landgräfin von Thüringen nach dem Tod ihres kinderlosen Bruders und kurzeitigen Königs Heinrich Raspe (1204-1247) an die Wettiner. Ein langwieriger Erbfolgekrieg führte zur Abtrennung der hessischen Gebiete als Landgrafschaft Hessen, weshalb die beiden Bundesländer noch heute ein ähnliches Wappen führen. Die Landgrafschaft Thüringen jedoch wurde gewissermaßen zum Nebenland der Markgrafschaft Meißen. Albrecht der Entartete verkaufte die Thüringer Landgrafschaft aus Geldmangel 1294 an König Adolf von Nassau. 1307 wurde die Mark Meißen und Thüringen in der Schlacht bei Lucka von Friedrich dem Freidigen und Dietrich IV. genannt Diezmann, den Söhnen Albrecht des Entarteten, wieder zurück gewonnen. Das Gebiet der Landgrafschaft Thüringen fiel durch die Teilung von 1485 zum Großteil an die Ernestiner und bildete somit den Grundstock des heutigen Freistaats.

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