Wappen 33 | Grafschaft Mansfeld

Grafschaft Mansfeld

© Alexander Kühn

Grafschaft Mansfeld

© Wappenbuch Brechtel

Der Wappenstein

Wie die Vorlage aus dem Wappenbuch von Stephan Brechtel aus dem 16. Jahrhundert zeigt, besteht das Wappen von Mansfeld-Hinterort aus den sechs roten Mansfelder Rauten auf silbernem Grund und den vier roten Querfurter Balken auf silbernem Grund, die jeweils diagonal gegenüber angeordnet sind. Die Helmzier zeigt acht rot-silber gestreifte Querfurter Fahnen auf dem gekrönten Helm. Die Helmdecken sind ebenfalls rot-silber. Der 1981 nur noch als Fragment vorhanden gewesene Wappenstein ist im VEB Denkmalpflege Erfurt stark ergänzt worden. Es fehlen jedoch die Rekonstruktion der Helmzier, eine der Rauten und die Ergänzung des Schriftzugs.

Einst Amt Heldrungen

Die bereits Ende des 11. Jahrhunderts erstmals urkundlich erwähnten Grafen von Mansfeld hatten ihren Stammsitz auf der gleichnamigen Burg über der Wipper am südöstlichen Harzrand und besaßen Güter um Eisleben, Hettstedt, Querfurt und Sangerhausen. Sie starben im Jahre 1229 im Mannesstamm aus und ihr Besitz kam durch weibliche Erbfolge an die Herren von Querfurt, die sich ab 1246 selbst Grafen von Mansfeld nannten. Wie schon im Falle der Grafen von Stolberg und der von Hohnstein, versuchten die Wettiner auch die Herrschaftsgebiete der Grafen von Mansfeld zu vereinnahmen. Schon 1442 mussten sie ihre Herrschaft Arnstein unter wettinische Oberherrschaft stellen. Der finanzielle Grundstock der Mansfelder war der Kupferschieferbau, der zeitweise erhebliche Gewinne abwarf. Durch hohe Verschuldungen sahen sich die Grafen 1484 gezwungen, ihr kaiserliches Bergregal an die Wettiner abzutreten, wodurch sie in deren unmittelbare Abhängigkeit gerieten.

1570 kam es durch weitere hohe Verschuldungen zur Sequestration des Hauptteils der Grafschaft Mansfeld. Das heißt, die Gebiete wurden beschlagnahmt und unter eine kaiserliche Zwangsverwaltung gestellt. Durch den Permutationsrezess von 1579 wurde das Gebiet der Grafschaft Mansfeld in zwei Hälften geteilt, die jeweils unter magdeburgischer (ab 1680 brandenburgischer) und kursächsischer Verwaltung standen, was aber letztendlich mit einer Okkupation vergleichbar war. Damit konnte auch der seit 1425 schwelende Streit der Wettiner mit dem Erzbistum Magdeburg um das Burggrafenamt Magdeburg endgültig geklärt werden. Den albertinischen Wettinern fielen damit große Gebiete im Harz und um Eisleben zu. Im Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen waren das die späteren Ämter Artern und Voigtstedt sowie das Amt Heldrungen.

Das Amt Heldrungen war 1482 von Hans von Hohnstein-Heldrungen an Graf Ernst II. von Mansfeld verkauft worden. Dieser ließ in den Jahren 1514 bis 1519 unter Einbeziehung von Teilen der romanischen Burganlage der Herren von Heldrungen ein Renaissanceschloss errichten und mit einer mächtigen Befestigungsanlage umgeben. Nach mehrfacher Eroberung und der im Dreißigjährigen Krieg 1645 erfolgten vollständigen Schleifung dieser Festungsanlagen wurde die noch heute erhaltene Festung zwischen 1664 und 1668 mit vier Bastionen und doppeltem Wassergraben geschaffen. Nachdem das Amt Heldrungen von 1687 bis 1746 zum albertinischen Sekundogenitur-Fürstentum Sachsen-Querfurt gehörte, fiel es mit den anderen albertinischen Gebieten in Thüringen durch den Wiener Kongress 1815 an Preußen. Durch die Übernahme des größten Teils der Grafschaft Mansfeld im Jahre 1579 sahen sich die albertinischen Wettiner dazu berechtigt, das Wappen und den Titel der Grafen zu führen. Auch Ernst der Fromme reihte sich bei dieser Inanspruchnahme ein.

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